Aschaffenburg 27.04.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,
hier die schulischen Neuerungen zur "Notbremse" in Bayern:
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am Freitag, 23. April, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Zentraler Inhalt: Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen.
Während die Corona-Notbremse verpflichtend greift, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage den Grenzwert von 100 überschritten hat, geht es in die andere Richtung langsamer: Für Lockerungen muss die Kommune fünf Tage in Folge unter 100 liegen.
Eine Öffnung der Schule für den Unterricht ist deshalb auch wieder während der Woche möglich.
Ab sofort regelt die Kreisverwaltungsbehörde, wann Schulen öffnen dürfen. Bitte achten Sie auf dementsprechende Ankündigungen., auch auf unserer Homepage.
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Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen
(21. April 2021)
Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich vorerst nichts.
Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach
wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das ausdrücklich zu.
Es gilt also weiter wie bisher:
- „Maskenpflicht“ auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Klassenzimmer)
- Mindestabstand von 1,5 Metern auch in den Unterrichtsräumen
- Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Covid-19-Test
- bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
für:
- Abschlussklassen
- Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie
- Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderzentren
- Distanzunterricht für die übrigen Jahrgangsstufen.
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z. B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst. Entsprechende Hinweise hierzu finden Sie auf der nächsten Seite.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Diese Informationen sowie die Änderungen der Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen sind unten als pdf beigefügt.
Hermann Ertl (Rektor)
Aschaffenburg, 19.03.2021
Unterrichtsregelung 22.03.2021 - 26.03.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit Bekanntmachung der Stadt Aschaffenburg von heute (Wortlaut siehe unten) findet kommende Woche Präsenzunterricht im Wechselmodell für die Jahrgangsstufen 1 - 8 statt.
Wir starten, nachdem dies letzte Woche nicht möglich war, am Montag mit den Gruppen B aller Klassen. Auch die Mensa hat wieder geöffnet, es wird gekocht.
Die 9a und 9bG haben wie bisher Unterricht.
Die Klassenlehrkräfte geben noch weitere Informationen für die jeweilige Klasse bekannt.
Hermann Ertl (Rektor)
Aschaffenburg, 09.03.2021, 12:55 Uhr
Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigten,
laut gestriger Pressemitteilung der Stadt Aschaffenburg findet für die gesamte Woche Distanzunterricht statt. Heute erreicht uns die Meldung, dass die Inzidenz unter 100 gesunken ist und morgen, Mittwoch, wieder Präsenzunterricht bis auf Weiteres im Wechselmodell erfolgt.
Wir finden, wie Sie sicherlich auch, dieses tägliche Wechselspiel von Ankündigungen nur sehr schwer trag- und organisierbar.
Morgen, Mittwoch den 10.03.2021, findet dementsprechend Unterricht für alle Schüler der Gruppe A sowie die Notbetreuung für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler im gewohnten Rahmen statt.
Hermann Ertl (Rektor)
Aschaffenburg, 11.03.2021
Informationsschreiben des Kultusministeriums für den Unterrichtsbetrieb
Unten angefügt finden Sie
- ein Schreiben vom KM Prof. Dr. Piazolo zu dem Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März
- ein Informationsschreiben für die Grundschule
- ein Informationsschreiben für die Mittelschule
Hermann Ertl (Rektor)
Aschaffenburg, 25.02.2021
Informationen zur Testung von Schülerinnen und Schülern in der Stadt Aschaffenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wiederholt die Frage an uns herangetragen wurde, wo sich Schüler*innen testen lassen können, möchten wir Ihnen folgende ergänzende Informationen nach Rücksprache mit der Kreisverwaltungsbehörde an die Hand geben:
Schüler*innen, die sich im Präsenzunterricht befinden, können sich unabhängig von ihrem Alter im Testzentrum der Stadt Aschaffenburg einem freiwilligen Corona- Test unterziehen. Hier kann zwischen einem PCR- Test und einem Schnelltest gewählt werden.
Termine können unter:
terminvergabe-gesundheitsamt@lra-ab.bayern.de
vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hartmann, Schulamtsdirektor
Staatliche Schulämter in der Stadt
und im Landkreis Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgender Internetadresse:
https://www.aschaffenburg.de/Notfallbereich/DE_index_1600_83358.html
Für Mittelschüler und deren Eltern/Erziehungsberechtigte hier noch ein Angebot:
Anfang dieser Woche wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ein Video veröffentlicht, das die Belastung Jugendlicher durch die Corona-Pandemie zum Thema hat und federführend durch die Zentrale Stelle für Reden und Werte produziert worden ist:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7207/beratungsangebote-unterstuetzen-schueler-waehrend-der-pandemie.html
Bei Interesse rufen Sie bitte den Link auf (kopieren und in Adressleiste des Browsers einfügen).
Auch das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam der Bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen hat weitere Tipps veröffentlicht. Diese finden Sie gleich unten.
Hermann Ertl (Rektor)
Die Informationen des Kultusministeriums von Bayern zum Thema "Coronavirus" sind zu finden unter:
https://www.km.bayern.de/eltern.html
Hier ein Link der Regierung von Unterfranken für unsere ausländischen Eltern und Erziehungsberechtigten:
https://www.br.de/nachrichten/corona-news-in-english-tuerk-hrvatski-italiano-arabic,RtP4XBT
Ferner finden Sie hier den Link zu den aktuellen Informationen zur Notfallbetreuung sowie das von den Eltern/Erziehungsberechtigten auszufüllende Formblatt: